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Spirituelles Heilen, auch Geistiges Heilen genannt, gibt es länger als zweitausend Jahre. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2004 zu Geschäftszeichen 1 BvR 784/03 festgestellt, dass spirituelle Heiler/Innen keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigen, um tätig zu sein. Bis dahin hatte nach dem Heilpraktikergesetz jede(r) verstossen, der kranke Stellen berührte oder bestrich und somit die Heilkunde ausübte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass jeder mündige Bürger die Entscheidungsfreiheit haben muss, sich zu einem Heiler oder einer Heilerin zu begeben oder nicht. Allerdings stehen die Heiler/Innen in der Pflicht, deutlich aufzuklären, dass sie keine ärztliche Diagnose ersetzen können.


Seit etwas mehr als 30 Jahren befassen wir uns aktiv am spirituellen/geistigem Heilen. Dabei legen wir grossen Wert darauf, ausschliesslich flankierend zu ärztlichen Behandlungen aktiv zu werden. Selbstverständlich bemühen wir uns nicht um akute Erkrankungen. Hier ist der Arzt  als Erstes aufzusuchen.



Viele Hilfesuchende haben viel Geld verloren, weil sie an einen unaufrichtigen "Heiler" geraten sind. Aus diesem Grund haben wir für unsere Tätigkeit keine Preisliste, sondern einen "freien Energieausgleich".   Jede(r)  gibt, was es ihm/ihr Wert ist oder was er/sie zu geben in der Lage ist.